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Friedhof Baustert – Regelung in der Winterzeit

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab Beginn der Frostperiode das Wasser auf dem Friedhof abgestellt wird/ist. Zudem werden die Treppenaufgänge bei stärkeren Schneefällen und Glatteisperioden im Winter nach Bedarf gesperrt werden müssen, da diese nicht gestreut werden können (Natursteine). Als Zugang benutzen Sie dann bitte die geteerte Auffahrt hinter der Leichenhalle, die geräumt und gestreut wird. Die Praxis hat gezeigt, dass es im Frühling immer wieder zu Beschwerden kommt, weil das Wasser angeblich zu spät angestellt wird. Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass auch im Frühling nachts immer wieder frostige Temperaturen erreicht werden, die es nicht ermöglichen, das Wasser bei den ersten Sonnenstrahlen anzustellen. Kostenintensive Schäden an den Wasserleitungen gilt es im Sinne der Allgemeinheit zu vermeiden.

Die Friedhofsverwaltung

Parken in der Dorfmitte

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Hof unserer KfZ-Werkstatt in der Maximinstraße Privatgelände ist. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten dies bitte auch so zu berücksichtigen und respektieren. Es besteht hier für niemanden eine Art „Gewohnheitsrecht“. Der Eigentümer duldet gerne zu bestimmten Zeiten (Hol- und Bringzeiten KiTa oder auch mal Veranstaltungen am Wochenende) das Halten und Parken auf seinem Hof, darf aber natürlich nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit oder gar am Ausfahren gehindert werden.

Ortsbürgermeister

Udo Brück

Herbstzeit ist Blätterzeit – Winter verpflichtet

Im Herbst fallen die Blätter von den Bäumen und verstopfen unsere Schächte und Straßeneinläufe. Die Gemeinde bittet darauf zu achten, dass selbige durch regelmäßiges Reinigen der Straße und auch der Einlaufdeckel frei bleiben und somit das Oberflächenwasser dort einfließen kann. Zudem weisen wir wiederholt auf die Straßenreinigungspflicht und die Räum-und Streupflicht in der Winterzeit hin. Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde auf freiwilliger Basis die Gemeindestraßen bei Bedarf räumen und streuen lassen. Aufgrund der Baustelle in der Dorfmitte wird zudem der Gemeindeverbindungsweg geräumt. Der Teil der Gemeinde Oberweis ab der Kreuzung der K 9/Gemeindeverbindungsweg werden wir zudem bei extremer Glätte oder Schnellfall ebenfalls freihalten. Wir möchten darauf hinweisen, dass es keinen Anspruch auf das Räumen zu bestimmten Uhrzeiten am Gemeindeverbindungsweg oder generell gibt!Weiterhin weisen wir darauf hin, dass parkende Fahrzeuge in der Ortslage das Räumen- und Streuen behindern können, gerade an Engstellen oder in schmalen Straßen.

Ortsgemeinde

Baustert

Einladung Bürgerveranstaltungen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

Die VG Bitburger-Land mit den Gemeinden Enzen, Stockem, Halsdorf, Olsdorf, Hisel, Mülbach, Brimingen, Baustert, Feilsdorf, Hütterscheid hat Ende letzten Jahres die Aufstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes beschlossen. Unterstützt vom Ingenieurbüro Karst aus Bitburg fanden nach einer internen Auftaktveranstaltung zunächst Ortsbegehungen in den jeder Ortsgemeinde statt. In dem Zuge nun auch die Bitte an die BürgerInnen kritische Stellen und neuralgische Punkte zu benennen sowie Fotos und/oder Filmaufnahmen von Überflutungen zur Verfügung zu stellen. Dabei wird deutlich: Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen, Behörden und den Betroffenen vor Ort.
Im nächsten Schritt werden nun in den einzelnen Ortsgemeinden Informationsveranstaltungen mit anschließendem Bürgerworkshop stattfinden. Folgende Themen sind Gegenstand der geplanten Bürgerworkshops:Starkregen und Klimawandel

  • Inhalte des Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzeptes
  • Möglichkeiten zur Schadensminderung – im öffentlichen und im privaten Bereich
  • Gruppenarbeit: Einbringen von Ideen, Vorschlägen, Brennpunkten durch die Bürger

Neben der Vertiefung zu den Themen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, ist hier auch jeder Bürger eingeladen Ideen und Vorschläge einzubringen. Eine Präsentation der Ergebnisse des Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzeptes findet in einem weiteren separaten Termin zu einem späteren Zeitpunkt statt. In dem vom Land geförderten Projekt zur Betrachtung der Hochwasser- und Starkregensituation, werden die Vorsorge optimiert, Risiken und Schadenspotentiale erkannt und Schadensminimierung in  der Zukunft angestrebt.
Für den Bürgerworkshop in den nachgehenden Ortsgemeinden wurde folgender Termin festgelegt:

Hütterscheid, Feilsdorf, Baustert:

Donnerstag, 30.11.2023, um 17:30 Uhr im Jugendheim in Baustert

Hinweise zur Hundehaltung

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf Folgendes hin:

  • Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Das freie umher laufen lassen von Hunden ist hier verboten.
  • Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
  • Auf Kinderspielplätze sowie auf Friedhöfe dürfen Hunde generell nicht mitgenommen werden.
  • Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht verunreinigen. Zur Beseiti­gung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Für den Bereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land gilt eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen. In dieser sind u. a. die vorstehenden Ge- und Verbote festgeschrieben. Zuwiderhandlungen hiergegen können empfindliche Geldbußen für die Halter bzw. Führer von Hunden zur Folge haben. Je nach Schwere bzw. Wiederholung des Vergehens, können Geldbußen bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Verstöße können von Jedermann zur Anzeige gebracht werden. Darüber hinaus begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, wer außerhalb der befugten Jagdausübung Hunde unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen lässt. Nach § 33 Landesjagdgesetz können wildernde Hunde vom zuständigen Jagdschutzberechtigten getötet werden. Alle Hunde, die zu persönlichen Zwecken gehalten werden, sind zudem steuerpflichtig. Die entsprechende Hundehaltung ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.

Unsere Bitte geht an alle Hundehalter und Hundeführer, die vorstehenden wohlgemeinten Hinweise zu beachten, damit Ihnen ggfls. Unannehmlichkeiten erspart bleiben.   

                                                                                Für die Ortsgemeinde Baustert

                                                                                                      Udo Brück

                                                                                                Ortsbürgermeister

Spielplatzsanierung 2023

Im Laufe des Jahres 2023 wurde in mehreren Arbeitseinsätzen unser Spielplatz wieder auf Vordermann gebracht. Marode oder ältere Teile mussten ausgetauscht werden, Mulch wurde neu eingebracht und es wurde vielfach repariert und geschreinert. Unsere Gemeindearbeiter Roman und Robert Kimmlingen waren mit Holzarbeiten am Kleinkindergerät und an der Treppe zur Rutsche gemeinsam mit Ingo Adames aktiv und haben einige Teile erneuert. Auch die Rundbalken als Einfriedung hatten ihre beste Zeit hinter sich. Bereits im Juni verteilten Roman, Robert und Christine Kimmlingen sowie Anni Brück mit Hilfe von Johannes Valentin samt Hublader ca. 15 cbm Mulch als Fallschutz. Pünktlich zur Kirmes konnten dann auch noch die neue Rutsche sowie der neue Bremswagen an der Seilbahn angebracht werden. Die neuen Balanciergeräte wurden als großartige Ergänzung ebenfalls in diesem Jahr angeschafft. Vielen Dank hier insbesondere an Johannes Valentin und Ludwig Neuerburg, die hier tatkräftig im Einsatz waren. Alles in Allem wurden viele Tausend Euro in den Spielplatz investiert. Ein großes Dankeschön möchte ich allen HelferInnen über die letzten Monate hinweg aussprechen! Es hat sich gelohnt!

Ihr/Euer

Ortsbürgermeister Udo Brück

Fotos:

Kontakt

Ortsgemeinde Baustert - Ortsbürgermeister Udo Brück

Eschbach 7, 54636 Baustert , Tel.: 0170/2024595
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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