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Aktion „Saubere Landschaft“ am 28. März

Am 28. März findet die Aktion „Saubere Landschaft“ in Baustert statt. In diesem Jahr wollen wir aber nicht nur Feld und Flur vom Abfall befreien, sondern parallel an den Spielgeräten auf unserem Kinderspielplatz in der Dorfmitte arbeiten. Durch regelmäßiges Streichen der Hölzer sollten diese länger halten und daher wollen wir das einmal im Jahr gemeinsam tun. Eine Reinigung aller Geräte werden wir ebenfalls vornehmen, so dass die Kleinen ab dem Frühjahr wieder einen großartigen Platz zum Spielen vorfinden. Wir treffen uns zum Aktionstag alle gemeinsam um 09:30 Uhr beim Feuerwehrgerätehaus! Die Ortsgemeinde und die Freiwillige Feuerwehr laden alle Mitglieder der örtlichen Vereine und Gruppen sowie alle engagierten Bürgerinnen und Bürger - insbesondere die Jugendlichen - zum Mitmachen ein und würden sich über eine rege Teilnahme sehr freuen! Im letzten Jahr war die Teilnahme überwältigend und dieses Engagement wünschen wir uns auch für 2020. Arbeitshandschuhe, alte Kleidung und festes Schuhwerk sind bitte mitzubringen. Zum Mittagessen sind alle Helfer selbstverständlich zu einem Imbiss mit Umtrunk herzlich eingeladen.

Ortsbürgermeister Udo Brück und Wehrführer Werner Irsch

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Hinweis der Friedhofsverwaltung

Jeder Grabrechtsinhaber ist für die Standsicherheit des Grabmales an seiner Grabstätte selbst verantwortlich. Deshalb soll die Prüfung der Standsicherheit regelmäßig durch den Nutzungsberechtigten in Eigenkontrolle durchgeführt werden.

Die Friedhofsverwaltung verweist hierzu auf die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Baustert vom 15.02.2012 § 22.

  • § 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale

(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal, im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.

(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 23 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.

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Thomas Ewertz feiert 80. Geburtstag

Thomas Ewertz ist am 10.01.1940 in Baustert geboren. Im sogenannten „Schrenger-Haus“ erblickte er das Licht der Welt und so kam es, dass er seit jeher „Schrenger-Thommes“ genannt wird. Er lebt zeit seines Lebens in Baustert und erfreut sich guter Gesundheit. Am 26. Februar 1962 heiratete er seine Frau Anna und aus der Ehe gingen eine Tochter und ein Enkel hervor. Beruflich war er bei Fa. Konter 31 Jahre lang als Bauschlosser tätig und im Anschluss daran 16,5 Jahre bei der Bitburger Brauerei. Seine Hobbies sind das Angeln und lange Sparziergänge. Früher spielte er über 30 Jahre lang zum Frühschoppen am Sonntag Skat in der Dorfkneipe. Ehrenamtlich war er über 20 Jahre für den SV Baustert als ein Art Hausmeister aktiv. Er kümmerte sich um die Sportanlange und machte das „Häuschen“. Selbstverständlich ist er seit 1969 Mitglied des Sportvereins und engagiert sich immer im Dorf, wenn es was zu tun gibt.

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Maria und Heinz Sonnen feiern Goldene Hochzeit

Am 29. November 1969 trauten sich Maria Sonnen, geb. Wirtz und Heinz Sonnen in Baustert. Pfarrer Alfter verheiratete beide und im Anschluss daran wurde im damaligen Hotel Wiedenhof gefeiert. Aus ihrer Ehe gingen drei Kinder und fünf Enkelkinder hervor. Sie lebten und leben noch immer auf dem Hof von Familie Sonnen in der Hofstraße und erfreuen sich guter Gesundheit. Beruflich war Maria 31 Jahre lang als Verkaufsfahrerin bei der Bäckerei Schüller in Brecht beschäftigt und ähnlich lange, nämlich 32 Jahre lang, war Heinz zuletzt bei der Air-Police in Bitburg und später in Spangdahlem tätig. Maria ist ehrenamtlich seit Jahrzehnten in der Frauengemeinschaft aktiv und dies seit längerem auch im Vorstand. Weiterhin ist sie immer gerne sportlich aktiv im Rahmen der Gymnastikgruppe, die sie auch schon leitete und pflegt seit Jahren ehrenamtlich eine Verkehrsinsel in der Ortsmitte. Heinz war Gründungsmitglied des Musikvereins im Jahre 1960 und dort über 10 Jahre aktiver Musiker. Sein Hobby sind alte Lanz Bulldogs, von denen er fünf bei sich zu Hause hat. Ehrenamtlich ist er zudem seit mehreren Perioden im Jagdvorstand aktiv.

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Friedhof Baustert – Regelung in der Winterzeit

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab Beginn der Frostperiode das Wasser auf dem Friedhof abgestellt wird. Zudem werden die Treppenaufgänge über den Winter gesperrt, wenn es für notwendig erachtet wird, da diese nicht gestreut werden. Als Zugang benutzen Sie dann bitte die geteerte Auffahrt hinter der Leichenhalle, die geräumt und gestreut wird. Die Praxis hat gezeigt, dass es im Frühling immer wieder zu Beschwerden kommt, weil das Wasser angeblich zu spät angestellt wird. Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass auch im Frühling nachts immer wieder frostige Temperaturen erreicht werden, die es nicht ermöglichen, das Wasser bei den ersten Sonnenstrahlen anzustellen. Kostenintensive Schäden an den Wasserleitungen gilt es zu vermeiden! Bei Rückfragen steht Ortsbürgermeister Udo Brück gerne zur Verfügung.

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Räum- und Streupflicht in der Winterzeit; Straßen freihalten; Laub entfernen

Auch in diesem Winter werden in Baustert auch die Gemeindestraßen bei stärkeren Schneefällen und Glatteisbildung in Gänze geräumt und gestreut. Die Ortsgemeinde weist jedoch darauf hin, dass durch diese freiwillige Dienstleistung die Pflicht zum regelmäßigen Räumen und Streuen für die Anlieger an allen Straßen bzw. Gehwegen nicht entfällt. Die Haftung liegt weiterhin bei jedem einzelnen Grundstückseigentümer/Anlieger oder dem von ihm Beauftragten. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass Gehwege, Fußgängerüberwege, besonders gefährliche Fahrbahnstellen oder ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze (wenn kein Gehweg vorhanden ist) zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr freizuhalten sind, damit keine Rutschgefahr besteht. Schnee ist zudem vom eigenen Grundstück nicht auf die Straße zu verbringen, sondern auf diesem zu belassen. Damit die Räumfahrzeuge der Straßenmeisterei und der Ortsgemeinde in der Winterzeit ihren Dienst möglichst optimal durchführen können, werden alle Grundstückseigentümer gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße abzustellen. Nur so kann bestmöglich geräumt und gestreut werden. Stehen Hindernisse im Weg, kann es stellenweise dazu führen, dass Straßen oder Straßenzüge nicht geräumt werden können.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass insbesondere Laub entlang von Straßen und Gehwegen unbedingt zu entfernen ist. Zudem sind Straßeneinläufe freizuhalten, so dass Oberflächenwasser auch tatsächlich dort einlaufen kann. Die Ortsgemeinde bedankt sich im Voraus für die Mitarbeit.

Ihr Ortsbürgermeister

Udo Brück

Kontakt

Ortsgemeinde Baustert - Ortsbürgermeister Johannes Valentin

Im Eck 6, 54636 Baustert , Tel.: 0160/6365575
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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