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Räum- und Streupflicht im Winter

Im Winter werden die Gemeindestraßen-und Plätze nach Bedarf durch die Fa. Kail geräumt und gestreut. Wir möchten darauf hinweisen, dass das räumen und streuen der Gemeindestraßen durch die Ortsgemeinde keine Pflichtaufgabe ist. Auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger möchten wir daher besonders hinweisen. Die Verantwortung bleibt beim jeweiligen Grundstückseigentümer oder Verantwortlichen! Kraftfahrzeuge aller Art sollten - wenn möglich - nicht an der Straße geparkt werden. Diese stellen für die Räumfahrzeuge Hindernisse dar. Hier können Straßen dann nur zum Teil oder gar nicht angefahren werden. Der Schnee ist beim Räumen der Grundstücke nicht auf die Straßen zu verbringen! Bei Fragen zur Räum- und Streupflicht stehe ich gerne zur Verfügung.

Ihr Ortsbürgermeister

Udo Brück

Kontakt

Ortsgemeinde Baustert - Ortsbürgermeister Johannes Valentin

Im Eck 6, 54636 Baustert , Tel.: 0160/6365575
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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