Endlich ist es soweit, die Freiwilligen Feuerwehren in unserer VG können jetzt den neuen Führerschein für Feuerwehrfahrzeuge beantragen.
Seit 1999 die neuen Führerscheinklassen EU-weit eingeführt wurden war es den Fahranfängern nicht mehr erlaubt mit dem Erwerb des Autoführerscheins (Klasse B) noch Fahrzeuge über 3,5 t zu fahren. Dazu benötigen sie den Führerschein Klasse C1.
Da aber die meisten Fahrzeuge der Feuerwehren über einem Gesamtgewicht von 3,5 t liegen, unser TSFW hat 6,3 t, hatten die Wehren bald das Problem, dass keine Fahrer mehr da waren.