Feuerwehrführerschein – Baustert hat 4 neue Fahrer

Endlich ist es soweit, die Freiwilligen Feuerwehren in unserer VG können jetzt den neuen Führerschein für Feuerwehrfahrzeuge beantragen.

Seit 1999 die neuen Führerscheinklassen EU-weit eingeführt wurden war es den Fahranfängern nicht mehr erlaubt mit dem Erwerb des Autoführerscheins (Klasse B) noch Fahrzeuge über 3,5 t zu fahren. Dazu benötigen sie den Führerschein Klasse C1.

Da aber die meisten Fahrzeuge der Feuerwehren über einem Gesamtgewicht von 3,5 t liegen, unser TSFW hat 6,3 t, hatten die Wehren bald das Problem, dass keine Fahrer mehr da waren.

2009 verabschiedete der Bundesrat nun ein Gesetz, was es den Kommunen ermöglichte, diese jungen Leute so zu schulen, dass sie Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auch über 3,5 t fahren dürfen, und das ohne Fahrschulbesuch.

Nun kennt man ja die überdurchschnittliche Flexibilität unserer Politik und so hat es bis zu diesem Jahr gedauert (wir haben mittlerweile 2016), bis wir diese Schulungen auch in unserer VG durchführen konnten!

Mit Daniel Thielen, Alexander Mayer, Johannes Hahn und Christoph Baden haben nun gleich 4 Mann aus Baustert in den letzten Wochen diese Schulung mitgemacht und dürfen nun Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes bis 7,5 t in Ausübung ihres Feuerwehrdienstes fahren.

Dazu mussten sie eine theoretische Einweisung und insgesamt 6 Fahrstunden á 45 Minuten absolvieren, bevor sie mit einer einstündigen Prüfungsfahrt das sichere Beherrschen des Fahrzeuges unter Beweis stellen konnten.

Die Schulung wird in unserer VG von Willi Schlöder, Roland Deges, Bernd Hahn und mir (Werner Irsch) durchgeführt. Zu beachten ist noch, dass derjenige, der die Fahrstunden macht, nicht auch die Prüfungsfahrt machen kann.

Es werden nun in Zukunft alle Feuerwehren, die Bedarf an Fahrern haben, diesen an die VG melden. Dann werden jährlich max. 12-16 Leute geschult.

Wir wünschen euch 4 immer gute Fahrt!